Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Mittig GmbH vom 01.01.2018
Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns und anderen Unternehmern. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht erneut Bezug auf sie genommen wird.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, wir widersprechen diesen ausdrücklich. Sie sind nur dann ausnahmsweise gültig, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.
Zustandekommen des Vertrages und Schriftform
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen durch technische Weiterentwicklungen behalten wir uns vor. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Haftung für die Richtigkeit wird insoweit nicht übernommen.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Die Darstellung der Produkte in Katalogen oder in unserem Internet-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Durch das Absenden der Bestellung unterbreitet der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware. Der Vertrag kommt nach unserer Wahl dadurch zustande, dass wir innerhalb von zwei Wochen nach Absende Datum des Angebots eine Auftragsbestätigung versenden, durch die das Angebot angenommen wird, andernfalls durch Lieferung der bestellten Ware.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zusagen von Vertretern oder Hilfspersonen des Verkäufers sind nur dann verbindlich, wenn der Verkäufer hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
Lieferung
Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich eine schriftliche Zusage gegeben. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber informieren und gleichzeitig eine voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gelten insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder Transportschwierigkeiten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens des Verkäufers entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v.H., im Ganzen aber maximal 5 v. H. vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig benutzt werden kann.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Verkäufers mindestens jedoch 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der vom Käufer zu leistenden Zahlungen zu verweigern, wenn in Folge schlechter wirtschaftlicher Vermögensverhältnisse des Käufers die berechtigte Sorge besteht, dass er eine Zahlung für seine Lieferung nicht oder nur erheblich verspätet erhalten wird.
Teillieferungen sind zulässig.
Preise und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
Die Rechnung wird durch den Verkäufer bei Versandbereitschaft der Ware gestellt. Die Zahlung der Rechnungsbeträge hat ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Tag des Geldeingangs beim Verkäufer.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen
i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gefahrenübergang
Mit Verlassen des Lagers oder der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn der Verkäufer noch andere Leistungen übernommen hat.
Versicherungen gegen Bruch, Diebstahl, etc. durch uns erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Käufers. Im Übrigen obliegt eine Versicherung der Ware dem Käufer.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Punkt 6 und 7 entgegenzunehmen.
Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen und Beanstandungen uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt maximal eine Woche nach Lieferung der Produkte. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Für Mängel an der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer hat dem Verkäufer dazu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ersetzte Teile werden dabei unser Eigentum. Solange der Kunde seine eigenen Vertragspflichten nicht erfüllt hat, sind wir weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Käufer die in diesem Fall geltende Vermutung, dass erst eine dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Ebenso fallen Schäden, die auf den Transport, die unsachgemäße Behandlung, ungenügende Instandhaltung oder missbräuchliche Benutzung zurückgehen, nicht unter diese Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Verkäufer des Fremderzeugnisses zustehen.
Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für angestellte Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten, gleich welcher Art, unser Eigentum. Dies gilt insbesondere auch für später entstehende Forderungen aus Reparaturleistungen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen.
Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und / oder zu verarbeiten.
In diesen Fällen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche, wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware und des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
So lange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder ähnliche Überlassung der Waren an einen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen der Waren, hat der Käufer uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, sowie die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Zur Sicherung unserer Ansprüche gewährt uns der Käufer das Recht zum Betreten seiner Betriebsräume zu seinen normalen Geschäftszeiten und die Einsichtnahme in die zur Sicherung unserer Ansprüche notwendigen Geschäftspapiere.
Auftragsstornierung / Warenumtausch / Warenrückgabe
Die Stornierung eines Auftrages nach rechtswirksamen Vertragsschluss bzw. der Umtausch von Waren nach Durchführung des Rechtsgeschäfts sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verkäufers möglich. Ein Rechtsanspruch besteht insoweit nicht.
Im Falle einer Stornierung eines Auftrages mit unserer Zustimmung ist der Käufer verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, die im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung auf Seiten des Verkäufers entstanden sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und/oder entgangenem Gewinn abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen bleibt unbeschadet vorstehender Regelung vorbehalten.
Bei Umtausch bzw. einer Rückgabe der Ware erfolgt die Rücksendung derselben auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Geschäftssitz des Verkäufers.
Im Falle eines Umtausches bzw. einer Rückgabe der Ware fällt unbeschadet weitergehender Ansprüche des Verkäufers eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % des sich evtl. ergebenden Gutschriftenbetrages an. Der Verkäufer ist berechtigt, den entsprechenden Betrag im Rahmen der Gutschriftenerteilung sofort in Abzug zu bringen.
Datenschutz
Auftragsbezogene Kundendaten werden über EDV gespeichert, statistisch und intern bearbeitet. Mit der Bestellung erteilt der Käufer hiermit widerruflich sein Einverständnis. Die vertrauliche Behandlung der Daten im Sinne des Datenschutzes ist gewährleistet.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausschließlich der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.